Sparen bei Heilpraktikerbehandlungen dank privater Krankenversicherung

Sparen bei Heilpraktikerbehandlungen dank privater Krankenversicherung

Die Vorteile einer privaten Krankenversicherung liegen auf der Hand: Man bekommt beim Arzt schneller einen Termin und muss dort nicht lange im Wartezimmer sitzen. Und obwohl man als Privatversicherter die bestmögliche medizinische Behandlung erhält, liegen die Beiträge sogar noch unter denen der gesetzlichen Kassen. Neben der Erstattung von Kosten für schulmedizinische Behandlungen umfassen dabei manche Versicherungen auch alternative Behandlungen bei einem Heilpraktiker.

In der Regel enthalten die Tarife der privaten Krankenversicherungen auch Leistungen für Naturheilverfahren, Heilpraktikerbehandlungen sowie Behandlungen mit alternativen Heilmethoden durch den Hausarzt. Jedoch gibt es auch optimierte Tarife, die sich auf diesen Bereich spezialisiert haben und Leistungen in vollem Umfang erstatten. Mithilfe des Tarifvergleichs auf www.aecura.de kann jeder den passenden Tarif für sich finden.

Heilpraktikerbehandlungen für Privatversicherte

Wer sich für eine Versicherung interessiert, welche auch Behandlungen beim Heilpraktiker umfasst, sollte darauf achten, dass die Erstattung der Kosten gemäß der Gebührenordnung für Heilpraktiker und dem Hufelandverzeichnis erfolgt. Letzteres Verzeichnis hilft bei der Abrechnung von alternativen Heilmethoden. Schließt man eine solche private Krankenversicherung ab, so profitiert man neben den üblichen Leistungen, wie der Chefarztwahl oder der Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus, von weiteren speziellen Leistungen. Dazu gehören die Erstattung von privatärztlichen und Heilpraktikerbehandlungen sowie Leistungen für die dort verschriebenen homöopatischen Arzneimittel. Dabei kann man den Heilpraktiker, genau wie es auch bei sämtlichen anderen Ärzten der Fall ist, selber auswählen und muss nicht einen Vertragsarzt aufsuchen. Neben genannten Leistungen werden auch Maßnahmen für die Gesundheitsvorsorge von der privaten Versicherung übernommen. Dazu zählen unter anderem Krebsuntersuchungen, die professionelle Reinigung der Zähne sowie sämtliche Schutzimpfungen.

Beiträge in der privaten Krankenversicherung

Jeder, der die Versicherungspflichtgrenze erreicht, kann sich in einer privaten Krankenversicherung versichern lassen. In diesem Jahr lag diese Grenze bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von 4.125 Euro. Verdient man so viel, so lohnt sich der Abschluss einer privaten Versicherung auf ganzer Linie, denn die Beiträge sind sogar niedriger als die der gesetzlichen Versicherungen – und das, obwohl die privaten Versicherungen ihren Kunden mehr Leistung bieten. Zudem erhalten Versicherte bei manchen Policen sogar Boni oder Rückerstattungen bereits gezahlter Beiträge, wenn sie sich kostenbewusst verhalten. Der Versicherte muss nicht damit rechnen, dass die monatlichen Beiträge Jahr für Jahr in die Höhe klettern und im Alter nicht mehr bezahlbar sind, da die Tarifbeiträge bereits Rückstellungen für das Alter enthalten. Jene sorgen für eine langfristige Beitragsstabilität. Lediglich geringfügige Beitragssteigerungen kann man nicht ausschließen, jedoch gibt es diese ebenso bei den gesetzlichen Versicherungen.

Verfasser und Verantwortlich für den Inhalt:
Dipl. Kfm, Markus Schmidt, therapeutenfinder.com, 20354 Hamburg
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Kommentare zu diesem Artikel

Frank Kraeh (http://www.testberichte-testsieger.de/haushalt/versicherung-test/private-krankenversicherung-test-vergleich) schrieb am 30.12.11 dazu:

Hi,
ich habe mich diese Woche mit Privaten Krankenversicherungen
beschäftigt und bin da auf einige Sachen gestoßen, bei denen noch ein paar Fragen im Raum stehen.

- Stimmt es dass in Zukunft die Altersrückstellungen vererbt werden?
- Angeblich sollen die Beiträge nächstes Jahr sehr stark steigen. Ist da was dran?

Danke für eure Hilfe.

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