Tipps für einen barrierefreien Alltag im Rollstuhl

Tipps für einen barrierefreien Alltag im Rollstuhl

barrierefreier Alltag im Rollstuhl
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Für viele Rollstuhlfahrer gestaltet sich das freie Bewegen im Alltag schwierig.

Etwa 1,5 Millionen Menschen sind in Deutschland auf einen Rollstuhl angewiesen. Die öffentlichen Personennahverkehrsbetriebe stehen in der Pflicht, komplette Barrierefreiheit zu bieten. Im Einzelhandel und Gastronomiegewerbe sieht es teilweise ganz anders aus, fehlende Rampen und Platzmangel hindern Rollstuhlfahrer am unbeschwerten Agieren. Zumindest lassen sich die eigenen vier Wände entsprechend einrichten, sodass auch körperlich eingeschränkte Menschen höchstmögliche Lebensqualität genießen können.

Behindertengerechtes Wohnen

Verschiedene Krankheiten und auch das Alter können uns in den Rollstuhl verbannen. Es gibt einige Immobilienkäufer und Bauherren, die bereits in jungen Jahren Vorsorge treffen, um im Falle eines Falles den Umbau zu einer behindertengerechten Einrichtung problemlos vornehmen zu können. Neubauten werden häufig unter barrierefreien Aspekten errichtet, um einen späteren Auszug oder aufwendige Ausbauten zu vermeiden. In den eigenen vier Wänden gibt es zahlreiche Besonderheiten für Rollstuhlfahrer zu berücksichtigen. Sie tragen nicht nur zur umfangreichen Mobilität bei, sondern vermindern auch Unfallrisiken im Alltag. Wer zur Miete wohnt, hat es nicht immer leicht, ein passendes Heim zu finden. Mit den Zahlen der Objekte, die in vollem Umfang Barrierefreiheit bieten, kann in Deutschland nicht geprotzt werden.

Rechte von Mietern

Behinderte Mieter haben spezielle Rechte, die in § 554a BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) festgelegt sind. Die Absätze besagen:

  • (1) Der Mieter kann vom Vermieter die Zustimmung zu baulichen Veränderungen oder sonstigen Einrichtungen verlangen, die für eine behindertengerechte Nutzung der Mietsache oder den Zugang zu ihr erforderlich sind, wenn er ein berechtigtes Interesse daran hat. Der Vermieter kann seine Zustimmung verweigern, wenn sein Interesse an der unveränderten Erhaltung der Mietsache oder des Gebäudes das Interesse des Mieters an einer behindertengerechten Nutzung der Mietsache überwiegt. Dabei sind auch die berechtigten Interessen anderer Mieter in dem Gebäude zu berücksichtigen.
  • 2) Der Vermieter kann seine Zustimmung von der Leistung einer angemessenen zusätzlichen Sicherheit für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes abhängig machen. § 551 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend.
  • (3) Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 1 abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

Grundsätzlich zählen folgende Maßnahmen, die vom Mieter für barrierefreies Wohnen erforderlich sind, zu den möglichen Umbauarbeiten – sowohl im Innen- als auch Außenbereich:

  • bauliche Veränderungen der sanitären Einrichtungen
  • Anbringung von Gehhilfen, darunter Geländer und Handläufe
  • Vorrichtungen wie beispielsweise eine Rollstuhlrampe, die der Betroffene benötigt, um seine Wohnung oder das Mietshaus ohne fremde Hilfe zu verlassen
  • ggfs. eine Angleichung unterschiedlicher Fußbodenebenen auf ein barrierefreies Niveau

Barrierefreiheit im Eigenheim

Ein ebenerdiger Bungalow ist für Rollstuhlfahrer ideal und stellt für sie eine deutliche Lebenserleichterung dar. Wer Wohnen auf mehreren Etagen bevorzugt, sollte beim Erwerb oder Bau eines Hauses darauf achten, dass ausreichend Platz für einen Treppen- oder Senkrechtlift vorhanden ist. Bestenfalls müssen auch außen keine Stufen bewältigt werden, um ins Haus zu gelangen. Ist ein geringerer Höhenunterschied zu bewältigen, empfiehlt sich eine Rollstuhlrampe. Ansonsten kommt in diesem Fall gleichfalls ein Treppenlift in Frage. Wichtig ist zudem eine ausreichend breite Haustüre. Sie sollte großzügig im Verhältnis zum Rollstuhl bemessen sein, um Quetschungen der Hände und Arme zu vermeiden. Ins Auge gefasst werden sollte außerdem die Anbringungshöhe der Türgriffe, Schlösser, Lichtschalter und Briefkästen.

Behindertengerechte Stellflächen für Pkw

Ob in der eigenen Garage oder auf dem Parkplatz einer Wohneinheit, rollstuhlgerechte Stellflächen erfordern eine Mindestbreite von 3,5 Metern. Nur so ist es möglich, vom Fahrzeug unkompliziert in den Rollstuhl und umgekehrt zu gelangen.

Arbeitsplatz im Haus oder in der Wohnung

Für die Einrichtung eines Büros eignet sich am besten ein großer Raum. Trotzdem sollte man die Ausstattung sorgfältig auswählen und auf unnötiges Mobiliar verzichten, um sich jederzeit ungehindert mit dem Rollstuhl fortbewegen zu können. Kabel gehören ordentlich verstaut, elektrische Geräte müssen leicht erreichbar sein. Ein höhenverstellbarer Schreibtisch ist Grundvoraussetzung für eine entspannte Arbeitshaltung. Für alle Büroräume gilt: Viel Tageslicht und explizit platzierte Lampen schonen das Sehvermögen. Auf Glastische verzichtet man besser, denn sie reflektieren das Licht und belasten die Augen.

Barrierefreie Zimmertüren und Flure

Absätze und Türschwellen sind Hindernisse, die aus dem Weg geschafft werden sollten. Ebenso wie beim Eingangsbereich ist darauf zu achten, dass die Gänge und Türen breit genug zum Befahren mit dem Rollstuhl sind. Gleiches gilt für Balkon- und Terrassenzugänge. Besser, man verzichtet auf den klassischen Schuhschrank oder die Garderobe im Flur, wenn dadurch unnötig beengte Verhältnisse entstehen. Sie lassen sich durchaus auch in anderen Räumen unterbringen.

Rund um die Fenster

Behindertengerechte Fenster haben den Griff im unteren Bereich, sodass Rollstuhlfahrer sie in der Regel problemlos erreichen können. Zudem sollte das Augenmerk auf den Bedienungselementen für Rollläden liegen. Zum einen gibt es eine gute Auswahl an Produkten, die per Fernbedienung gesteuert werden. Zum anderen gestalten sich immer mehr Menschen ein Smart Home – elektrische Geräte werden zentral per App gesteuert, agieren und kommunizieren miteinander. So können Rollstuhlfahrer per Smartphone und Co. alle technischen Bestandteile im Griff behalten.

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Eine ebenerdige, großzügig dimensionierte Dusche ist ein Muss im Badezimmer.

Sanitäre Bereiche

Für in der Mobilität eingeschränkte Personen ist die Selbstständigkeit ein bedeutender Punkt. Wer nicht auf Hilfe beim Duschen oder Toilettengang angewiesen sein möchte, achtet auf ein barrierefreies Badezimmer. Dazu gehören ein geeignetes WC sowie eine ebenerdige Dusche. Darüber hinaus sollte man auf das Anbringen von Haltegriffen nicht verzichten.

Angepasste Küche

Im Handel findet sich höhenverstellbares Küchenmobiliar, das speziell für Rollstuhlfahrer hergestellt wird. Es bietet Flexibilität und kann je nach Nutzer leicht individuell in der Höhe angepasst werden. Ebenso wie für alle anderen Räume in einem Haus oder einer Wohnung gilt auch hier: Mit dem Rollstuhl müssen ohne Einschränkungen sämtliche Schränke erreicht werden können. Der Abstand zwischen den einzelnen Möbelstücken ist großzügig zu bemessen, vor allem, weil herabfallende Gegenstände in einer Küche mit einem erhöhten Verletzungsrisiko einhergehen.

Verfasser und Verantwortlich für den Inhalt:
Dipl. Kfm, Markus Schmidt, therapeutenfinder.com, 20354 Hamburg
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